Beratungsforum JUGEND STÄRKEN

Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit befasst sich mit erforderlichen Infrastrukturen und Unterstützungsangeboten für junge Menschen, die durch das Hilfesystem besonders schwer erreicht werden. Neben der Programmbegleitung richtet sich die Website auch an die interessierte Öffentlichkeit. 

Kommunen können sich noch bis Januar 2027 für das ESF-Programm bewerben.

 

Im Programm werden regelmäßig Fragebögen zu Beginn und am Ende der Teilnahme ausgewertet. Die Auswertung der letzten zwei Jahre wurde in Abstimmung mit dem Evaluator des Programms (moysies & partners GmbH), der ESF Plus Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem für das Programm zuständigen BMBFSFJ durchgeführt. Die Ergebnisse mit Grafiken finden Sie in unserem Materialpool.

Menschen, die im Beratungsforum zusammenarbeiten

Informationen zu unserem Angebot

Basics über JUST BEst

Mit dem ESF Plus-Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit rücken junge Menschen in prekären Lebenslagen in den Fokus. Unter Basics erläutern wir die zentralen Inhalte von JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit und geben einen Überblick: Zielgruppe(n) – Programminhalte – methodische Bausteine.
Zu den Basics

Service für Kommunen

Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit begleitet das gleichnamige Programm wissenschaftlich. Wir bieten den 75 teilnehmenden Kommunen Austausch untereinander sowie mit Expert*innen im Rahmen von Fachveranstaltungen sowie individuelle Beratung und einen Selbstlernkurs. Durch regelmäßige Befragungen werden gemeinsam mit den ESF Plus-Kommunen Daten über die Lebenssituation junger Menschen und ihre Unterstützungsbedarfe systematisiert und ausgewertet.
Zu unseren Leistungen

Über uns

Durchgeführt wird das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit durch das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH). Die Institutionen engagieren sich seit langem in der Forschung und Verbandsarbeit im Kontext von Leaving Care, jungen Menschen in besonderen Lebenslagen und die Schaffung geeigneter sozialer Hilfen.
Mehr über uns
Ein Mensch, der über eine Website über Neuigkeiten informiert wird

Unser Newsletter

Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter und erfahren Sie per E-Mail von sämtlichen Neuigkeiten rund um das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit und mit vielen weiteren interessanten Themen für die Begleitung von jungen Menschen.
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Modulbox

Die Modulbox, unser E-Learning-Angebot für Fachkräfte ist zur eigenständigen Recherche und fachlichen Vertiefung gedacht. Sie bietet verschiedene Formate wie Podcasts, Fallbeispiele, Fachtexte und Links zu anderen interessanten Quellen für die Aufgabe, junge Menschen gut auf dem Weg in ein eigenständiges Leben zu unterstützen. Die Untergliederung in verschiedene Module (z.B. Rechte junger Menschen, kommunale Infrastrukturen und junge Menschen und ihre Bedarfslagen) können Sie flexibel und eigenständig bearbeiten.
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Menschen, die Informationen in einer Meterialsammlung suchen

Materialpool

Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN bietet ein umfangreiches Angebot an Arbeitshilfen und Materialien zur Weiterentwicklung Ihrer kommunalen Praxis. Suchen Sie nach Anregungen für die Etablierung von Standards vor Ort für das Übergangsmanagement, Vorlagen für Ihre Kooperationsvereinbarung oder zur Schaffung neuer Wohnformen für junge Menschen? Stöbern Sie im Materialpool mit Konzepten und Handreichungen, Fachexpertisen und Dokumentationen. Der Materialpool wird laufend erweitert.
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Veranstaltungsanmeldung und Materialbestellung

Das Beratungsforum bietet den teilnehmenden JUST BEstKommunen umfangreiche Möglichkeiten zur Vernetzung, Weiterbildung und Beratung.
In unserem Buchungstool finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Angebote. Alle Veranstaltungen in 2025 finden Sie hier.

Zeilennummer Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote
1 Median 200.292 450 2 40.723 24.420 3.646,00 44,50 32,30 45 20 130 4,30 8,50 12,00 38,30 1,30 0,00 78,80 34,50 119,70 3,10 66,00 112,40 1.494.678,00 1,40 70.784,40 2,10 32,10 7,30 6,20 10,80 35,70 4,60 62,30 5,30
2 Mittelwert 232.642 796 2 45.150 24.227 4.370,00 44,50 31,70 114 43 316 5,00 9,20 11,70 37,40 1,40 4,30 92,40 41,30 131,40 8,80 74,30 198,70 2.393.336,70 1,60 290.896,80 2,40 32,80 7,80 7,70 11,40 67,50 5,60 58,00 5,50
3 Minimalwert 45.792 60 1 23.724 18.310 478,81 31,60 25,40 bis unter 5,50 0 0 5 2,70 2,60 9,30 30,00 0,40 0,00 0,00 0,00 42,80 0,00 0,00 24,70 43.606,00 0,00 0,00 0,00 16,80 3,10 0,20 1,00 1,10 0,50 22,80 1,70
4 Maximalwert 1.173.891 3.060 4 107.088 28.860 17.032,20 53,60 35,90 11,50 und mehr 825 325 2.975 13,00 24,40 13,70 43,40 3,00 47,30 273,80 107,10 376,80 48,70 237,70 1.491,40 20.609.142,00 7,50 2.167.026,00 6,30 51,70 14,50 30,70 23,50 477,60 31,60 90,60 11,70
5 Deutschland 84.358.845 236 82.000 25.830 28.164,00 41,20 31,80 366 10,30 47.200 18.760 178.145 4,50 8,00 11,90 38,70 4,00 68,00 34,00 117,00 12,00 52,00 141,00 1,40 99.999.999,99 1,50 33,70 6,80 12,60 33,00 5,40 4,40
6 Stadt Flensburg Schleswig-Holstein 92.550 1.631 4 47.407 20.170 5.019,83 45,40 29,10 2 gE 8,50 bis unter 10,00 0 10 80 2,90 11,30 13,50 38,60 1,50 86,30 30,80 132,50 0,00 0,00 1.196,60 6.687.900,00 6,30 193.127,00 2,30 43,90 8,10 26,70 8,40 97,10 13,10 68,80 5,60
7 Kreis Ostholstein Schleswig-Holstein 203.606 146 3 31.618 27.720 3.563,00 42,50 29,20 2 gE 10,00 bis unter 11,50 30 25 250 3,50 6,90 12,00 36,80 1,10 0,00 35,50 128,80 13,10 179,10 41,90 456.525,00 0,40 0,00 29,40 10,50 17,60 23,00 19,90 8,30 82,80 4,30
8 Kreis Schleswig - Flensburg Schleswig-Holstein 206.038 99 4 32.283 25.770 2.765,00 41,80 33,80 2 zkT 7,00 bis unter 8,50 35 20 225 3,10 6,60 12,00 38,50 0,90 0,00 44,70 79,00 0,00 18,90 149,60 2.470.416,00 1,70 25,70 10,50 30,70 12,10 130,70 14,50 65,90 3,60
9 Stadt Braunschweig Niedersachsen 251.804 1.307 1 79.427 24.890 3.305,79 45,50 27,00 2 gE 8,50 bis unter 10,00 15 15 255 3,70 8,40 12,30 35,90 0,80 2,70 93,90 65,30 183,60 43,50 81,60 254,90 3.746.750,00 2,20 293.911,20 2,20 49,40 6,50 2,50 6,80 4,50 0,60 40,20 3,50
10 Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen) Niedersachsen 328.458 187 2 39.556 23.720 3.068,00 46,00 29,90 2 zkT 8,50 bis unter 10,00 395 110 985 5,30 7,00 12,40 37,40 0,90 0,00 149,90 34,50 132,10 7,90 78,90 114,80 5.740.529,00 2,60 4,20 15,10 26,00 6,70 26,50 4,60
Name des Land(-Kreises) oder der krsfr. Stadt Bundesland Einwohner*innenzahl Bevölkerungsdichte Raumtypisierung Bruttoinlandsprodukt je Einwohner*in Verfügbares Einkommen privater Haushalte Kommunale Verschuldung pro Kopf Haushalte mit niedrigem Einkommen Jugendquotient Jugendberufsagentur Jobcenter Durchschnittliche Wiedervermietungsmiete Untergebrachte wohnungslose Menschen unter 18 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen 18 bis 25 Jahre Untergebrachte wohnungslose Menschen insg. Wohnungsleerstand SGB II-Quote 15 bis 24 Jahre Regelleistungsberechtigte 15-24 J.in Bedarfsgemeinschaften | SGB II Unter 25-Jährige in Bedarfsgemeinschaften Verschuldung 18- bis 21-Jährige Inanspruchnahmequote §29 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §30 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §33 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §34 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35 SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inanspruchnahmequote §35a SGB VIII 18- bis 20-Jährige (Hilfen pro 10.000) Inobhutnahmen 14- bis unter 18-Jährige (Hilfen pro 10.000) Ausgaben für Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Anteil der Ausgaben für JSA (§13 SGB VIII) an den Gesamtausgaben Leistungen zur Integration für sog. schwer Erreichbare (§16h SGB II) Anteil Ausgaben | schwer Erreichbare an Ausgaben zur Eingliederung Schulabgänger*innen mit allg. Hochschulreife im Schuljahr 2021/2022 Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 Ausbildungsbeginner*innen ohne Hauptschulabschluss 2022 Unbesetzte Ausbildungsstellen Unversorgte Bewerber*innen je 100 unbesetzte Stellen Unversorgte Bewerber*innen Erfolgsquote beim Abschluss beruflicher Bildungsgänge 2022 Jugendarbeitslosenquote

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Care Leaver*innen

Care Leaver*innen verfügen über Erfahrungen in stationären Erziehungshilfen (Jugendwohngruppen, Pflegefamilien oder andere betreute Wohnformen) und befinden sich im Übergang aus diesen Hilfeformen in ein eigenverantwortliches Leben oder leben bereits in eigenem Wohnraum. Care Leaver*innen können nachgehend eine ambulante Betreuung in Anspruch nehmen oder in anderen Hilfesettings (z. B. Jugendsozialarbeit oder Eingliederungshilfe weiter begleitet werden).
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